Stolperstein Arbeitszeugnis

08.11.2007
Von Astrid Schultz

Selbstverständliches wertet ab

Viele Formulierungen in Arbeitszeugnissen klingen rundum positiv, haben aber eine ganz andere Bedeutung. "Frau Meier ist eine sehr gut informierte Mitarbeiterin" klingt auf den ersten Blick gar nicht so schlecht. Wenn dies allerdings die einzige Aussage zu den Fachkenntnissen von Frau Meier ist, dann entspricht das einer glatten "5". Die Aussage, dass ein Mitarbeiter "Telefongespräche treffend formuliert" und "dem Gesprächspartner jeweils angepasst hat", kann schnell zum Karrierekiller werden. Denn hier werden Selbstverständlichkeiten hervorgehoben, die in kein qualifiziertes Zeugnis gehören. Der Hinweis, dass vom Mitarbeiter "gelegentliche eigenständige Anregungen" kamen, ist ein geradezu vernichtendes Urteil in einem Arbeitszeugnis.

Etablierte Formulierungen

Einfacher ist es da schon bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung, der so genannten Zufriedenheitsformel: Hier haben sich Standards etabliert, an denen jeder sofort erkennen kann, wie gut sein Zeugnis wirklich ist. War der Arbeitgeber mit den Leistungen von Herrn Meier "zufrieden", dann entspricht das leider nur einer ausreichenden Note. Eine gute Leistungsbeurteilung wäre "Mit den Leistungen von Herrn Meier waren wir jederzeit voll und ganz zufrieden", eine sehr gute Formulierung wäre: "Mit den Leistungen von Herrn Meier waren wir jederzeit außerordentlich zufrieden."

Ende gut, alles gut

Zu guter Letzt sollte der Arbeitgeber noch sein Bedauern über das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen zusammen mit dem Dank für die geleistete Arbeit ausdrücken. Diese Formulierung ist ein ganz zentraler Bestandteil eines Arbeitszeugnisses. Fehlt sie, kann der zukünftige Chef sofort erkennen: Dieser Mitarbeiter wird nicht wirklich vermisst, vielleicht freut man sich sogar über seinen Weggang. Auch Formulierungen wie "Wir bedanken uns für die Zugehörigkeit zu unserem Unternehmen" lassen dem zukünftigen Arbeitgeber viel Spielraum für Interpretationen. Wer seinem Mitarbeiter gar "alles Gute in einem anderen Unternehmen wünscht", legt diesem nicht nur einen kleinen Stolperstein, sondern gleich einen ziemlich dicken Brocken in den Karriereweg.

Zur Autorin: Astrid Schultz ist Arbeitszeugnisexpertin bei der Hamburger Vergütungs- und Karriereberatung PersonalMarkt, Internet: www.personalmarkt.de

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