Wer ein Stopp-Schild überfährt, dem ist auch dann grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn er dadurch abgelenkt war, dass ihn Existenzsorgen aufgrund von Arbeitslosigkeit plagten. Bei einem Unfall bekommt er von seiner Kaskoversicherung keinen Cent. Das berichtet der Anwalt-Suchservice unter Berufung auf ein Urteil des OLG Hamburg (14 U 99/04).
Ein Mann hatte an einer Kreuzung ein Stoppschild überfahren und einen Unfall gebaut. Als er den Schaden an seinem Fahrzeug später von Versicherung ersetzt haben wollte, weigerte die sich zu zahlen. Begründung: Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, und sie sei deshalb leistungsfrei. Der Unfallfahrer klagte und vertrat die Ansicht, dass ihm keine grobe Fahrlässigkeit zur Last falle. Er habe das Schild nur deshalb übersehen, weil er einen Moment lang durch seine Existenzsorgen abgelenkt gewesen sei.
Das OLG entschied: Ein Augenblicksversagen schließe den Vorwurf grober Fahrlässigkeit noch nicht aus. Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagend erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen. Dabei, so die Richter, spiele auch die Gefährlichkeit des Fehlverhaltens eine Rolle. Existenzängste allein könnten aber nicht erklären, dass und gerade in jenem Moment seine Aufmerksamkeit versagte. Die Versicherung muss nicht bezahlen. (mf)