Streit ums Geld: Verkäufer muss Provisionsanspruch beweisen

10.06.2005
Wer von seiner Firma eine Provision will, muss auch beweisen können, dass er maßgeblich am Erfolg beteiligt war.

Mitarbeiter, die für das Zustandekommen eines Kaufvertrages eine Provision von ihrer Firma wollen, müssen auch beweisen können, dass sie am Erfolg maßgeblich beteiligt waren. Mit dieser Entscheidung wies das Frankfurter Arbeitsgericht die Klage eines Verkäufers gegen eine Autofirma zurück. Der Mann hatte eine Provision für die Vermittlung eines Fahrzeugs eingeklagt, konnte im Prozess aber nur nachweisen, dass er sich mit dem späteren Käufer über die Qualitäten des Autos unterhalten hat. Das genügte den Richter nicht: Die Kontaktaufnahme mit einem Kaufinteressenten allein führe noch nicht zu einem Provisionsanspruch. Den Beweis, dass er konkret zum Kaufentschluss des Kunden beigetragen habe, sei der Kläger aber schuldig geblieben. (mf)

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