Gegenleistung bei Solaranlagen

Tausche Verpachtung gegen Sanierung

16.03.2012

Keine private Veranlassung

Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit der Dachsanierung für eine Solaranlage befasst. Von dort kommt nämlich ein aktuelles Urteil, in dem das Finanzgericht feststellt, dass ein Hausbesitzer die Vorsteuer aus der Erneuerung eines asbesthaltigen Daches geltend machen kann. Im Streitfall war das Dach grundsätzlich noch in Ordnung, aber wegen der asbesthaltigen Isolierung wäre die Montage der Photovoltaikanlage ohne Sanierung nicht zulässig gewesen. In diesem Fall sieht das Gericht keine private Veranlassung, zumal nur die Dachhälfte erneuert wurde, auf der später die Solaranlage montiert wurde. (oe)
Quelle: www.shc.de

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