90 Prozent der privatschriftlichen Testamente sind fehlerhaft

Testament – übereilte Änderungen gefährden Rechtskraft

25.10.2010

Uneinheitliche Form

3. Uneinheitliche Form: Nachträge auf zusätzlichen Seiten können angegriffen werden. Vor allem unterschiedliche Papiere, lose Blätter ohne Nummerierung oder ein uneinheitliches Schriftbild gefährden die Anerkennung. Deshalb ist grundsätzlich auf eine einheitliche und zusammenhängende Form des Testaments zu achten.

4. Fehlende Beurkundung: Nicht jeder Sachverhalt ist privatschriftlich im Testament zu regeln. Nicht selten ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere Fälle, in denen ein potentieller Erbe bereits in die letztwillige Verfügung einbezogen werden soll, wie etwa bei einem Pflichtteilsverzicht. Auch für Personen, die selbst nicht (mehr) schreiben können, ist ein Notartermin Pflicht. (oe)

Der Autor Gereon Gemeinhardt ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bornheim (www.dhpg.de).

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