Teure Schwarzarbeit: Arbeitgeber muss Abschiebung bezahlen

27.07.2005
Wer Schwarzarbeiter beschäftigt und erwischt wird, muss nicht nur die fälligen Bußgelder, sondern unter Umständen auch die Abschiebung der "MItarbeiter" bezahlen.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Auftraggeber von Schwarzarbeit für die Abschiebung zahlen muss (Az: 3 K 2111/04). Das Gericht verurteilte eine Auftraggeberin, die Kosten für die Abschiebung eines moldawischen Staatsangehörigen in Höhe von 3650,00 Euro zu tragen. Der Moldawier hatte dem Auftraggeber bei der Renovierung seiner Wohnung geholfen. Daraufhin hatte die zuständige Kreisverwaltung einen entsprechenden Kostenbescheid übersandt. Das Gericht verweist darauf, dass nach dem Ausländerrecht derjenige für die Kosten der Abschiebung hafte, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt. (feil/mf)

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