Top-Meldung im Januar 2004 - Streit zwischen Media-Markt und Makromarkt: "Wie Du mir, so ich Dir"

24.12.2004
Media-Markt und der wiederauferstandene Kontrahent Makromarkt zoffen sich - und zwar möglichst öffentlichkeitswirksam: Im Dezember hatte Makromarkt mit der "Mutter aller Schnäppchen" - Werbeträgerin der Ingolstädter - geworben, die in einer Berliner Filiale des Paletten-Discounters gesichtet wurde. Media-Markt reagierte promt: Allerdings lief die Anzeige ins Leere, weil Makromarkt sich bereits selbst angezeigt hatte.

Media-Markt und der wiederauferstandene Kontrahent Makromarkt zoffen sich - und zwar möglichst öffentlichkeitswirksam: Im Dezember hatte Makromarkt mit der "Mutter aller Schnäppchen" - Werbeträgerin der Ingolstädter - geworben, die in einer Berliner Filiale des Paletten-Discounters gesichtet wurde. Media-Markt reagierte promt: Allerdings lief die Anzeige ins Leere, weil Makromarkt sich bereits selbst angezeigt hatte.

"Die Aktion hätte auch von uns sein können", räumte Media-Markt-Chef Klaus-Peter Voigt schmunzelnd gegenüber ComputerPartner ein. Er wies aber auch auf die rechtliche Problematik hin: zum Beispiel "die Verletzung der Persönlichkeitsrechte" der Schnäppchen-Mutter.

Jetzt geht der Streit in die nächste Runde: Denn Media-Markt hatte zurück geschlagen. Dieter Bohlen, der alles billig nennt, was bei Makromarkt zu haben ist, hat gegen die Ingolstädter vor dem Landgericht München I gewonnen. Die Roten dürfen demnach künftig in ihren vier Münchner Filialen nicht mehr unerlaubt mit Bohlens Konterfei werben.

Die vier Outlets hatten einen Ausschnitt aus der Anzeige von Makromarkt mit Bohlens Bild in ihre eigene Werbung für ein billigeres Produkt eingebaut. Media-Markt habe damit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Sängers verstoßen, lautete die Begründung des Gerichts. Und welche überraschung: Media-Markt will, wie man hört, die Münchner Entscheidung anfechten. (ch)

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