Übernahmefinanzierung mit Mezzanine-Kapital

30.11.2006

"Aus der Differenz von Kapitalbedarf und vorhandenem Eigenkapital ergibt sich dann der Betrag, der durch Drittmittel finanziert werden muss", so Katzorke weiter. In vielen Fällen bildet die Finanzierung den zentralen Aspekt der Unternehmensnachfolge. Neben Bankkrediten und öffentlichen Fördermitteln besteht die Möglichkeit der Übernahmefinanzierung mittels Mezzanine-Kapital, wie z.B. Genussrechten.

Katzorke: "Bietet der Unternehmer diese Beteiligungsformen in seinem Familien-, Freundes-, Mitarbeiterkreis oder fremden Dritten über eine Direktplatzierung oder über Finanzdienstleistungsvertriebe an, erhält er von den Anlegern gegen eine Gewinnbeteiligung Kapital zur Verfügung gestellt." Vorteilhaft für den Unternehmer ist dabei, dass sich auf diese einfache Art und Weise frisches Kapital in eine Unternehmung aufnehmen lässt, ohne dass den Anlegern Mitbestimmungs- oder Kontrollrechte einzuräumen sind. Hervorzuheben ist, dass durch eine sog. Kapitalmarktemission gleich zwei existenzielle unternehmerische Probleme bei der Betriebsübernahme gelöst werden können. Die Finanzierung des Kaufpreises kann sichergestellt und die Eigenkapitalausstattung (bei entsprechender Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen) des zu übernehmenden Unternehmens deutlich verbessert werden, so dass für zukünftige Kredite die Türen bei den Banken wieder offen stehen. (mf)

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