Überschuldung einer GmbH trotz Gesellschafterdarlehen?

28.04.2006
Von Hagen Prühls
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH deren Überschuldung feststellt, lässt sich die Insolvenz der Gesellschaft nicht durch Hingabe eines Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehens vermeiden.

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH deren Überschuldung feststellt, lässt sich die Insolvenz der Gesellschaft nicht durch Hingabe eines Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehens vermeiden - es sei denn, der Gesellschafter gibt zusätzlich eine Rangrücktrittserklärung ab.

In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entschiedenen Fall (Az. 7 U 166/03), hatte der Kläger A gegenüber der X-GmbH Zahlungsforderungen. Nachdem die Gesellschaft insolvent geworden war, nahm A den früheren Geschäftsführer M persönlich in Anspruch, und zwar wegen Insolvenzverschleppung. M war der Auffassung, die GmbH sei im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht überschuldet gewesen, da er und weitere Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen gegeben hätten.

Das OLG gab der Zahlungsklage des A statt. Das Gericht bejahte eine vor der Auftragserteilung an A bereits bestehende Insolvenzantragspflicht des M wegen Überschuldung der GmbH.

Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners (hier: der GmbH) die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine solche rechnerische Überschuldung ergibt sich aus einer Überschuldungsbilanz.

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