Etwas anderes gilt, so die Richter, wenn die Vorwürfe System haben und den Mitarbeiter zielgerichtet diffamieren (VG Saarlouis, Urteil v. 23.9.2008, 2 K 1964/07).
as Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage eines ehemaligen Postbeamten ab. Der Postbeamte hatte von seinem Dienstherrn 7500 Euro Schadenersatz wegen Mobbings gefordert. Er argumentierte, ihm seien mehrfach unberechtigte Vorwürfe gemacht worden. Inzwischen sei er aus dem Dienst ausgeschieden und befinde sich in psychiatrischer Behandlung.
Das Verwaltungsgericht sah für die Forderung des Ex-Beamten keine rechtliche Grundlage. Es sei nicht erkennbar, dass Vorgesetzte ihn systematisch kritisiert hätten. Selbst wenn der Beamte einzelne Äußerungen als diffamierend empfunden habe, sei dies allein noch kein Mobbing. (dpa/oe)
Quelle: www.haufe.de/arbeitsrecht