Je früher, desto besser

Unternehmens-Logo als Marke eintragen

20.01.2009

Es gibt eine Möglichkeit, die Kostenfrage weiter zu entschärfen: "Wenn ein Unternehmer, etwa wegen der hohen Fixkosten bei der Gründung, zunächst die Eintragungsgebühr nicht aufbringen kann, lässt sich dieses Problem durch einen einfachen Trick lösen. Der Unternehmer muss die Gebühr bei dem DPMA nicht sofort bezahlen. Geht die Gebühr erst drei Monate nach der Anmeldung ein, so wirkt der Markenschutz bei einer späteren Eintragung gleichwohl auf den Tag der Anmeldung zurück."

Weitere Informationen:

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte, Von-Werth-Str. 44, Tel.: 0221 37990651, E-Mail: info@mahmoudi-rechtsanwaelte.de, Internet: www.kunstrechtskanzlei.de

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