Urteil: Die "erfundene" Herstellerpreisempfehlung

06.12.2007
Ein Händler kann die UVP in seinem Shop veröffentlichen, ein Hersteller sollte es im Zweifelsfall lieber lassen.

Verkauft der Hersteller von Produkten diese in der Regel über das Internet an Endverbraucher, so liegt in der Angabe einer "unverbindlichen Herstellerpreisempfehlung", die einen Dritten als Urheber dieses Wertes suggeriert, grundsätzlich eine arglistige Täuschung. Landgericht Bielefeld, Az.: 20 S 136/06 (jlp/mf)

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