Urteil: Verlust eines für Nachbar-Firma angenommenen Pakets

08.09.2006
Ein Unternehmer haftet nicht für Paketsendungen, die von seinen Mitarbeitern entgegengenommen werden.

Ein Unternehmer, dessen Mitarbeiter ohne entsprechende Weisung auf Bitten eines Paketdienstes Paketsendungen annehmen, die an benachbarte Unternehmen adressiert sind, haftet nicht für den Verlust solcher Sendungen, denn er hat sich nicht gegenüber dem Nachbarn zur Empfangnahme und Weiterleitung der Pakete verpflichtet.

Auch ein Gefälligkeitsverhältnis, das gegebenenfalls einen Schadenersatzanspruch begründen könnte, ist nicht zustande gekommen, da zwischen beiden keine Abrede dahingehend bestand, dass Pakete "aus Gefälligkeit" angenommen werden sollten. Landgericht Hamburg, Az.: 317 S 70/05 (jlp/mf)

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