Urteil: Vorübergehende Zahlungsunfähigkeit ist akzeptabel

17.10.2007
Von Prühls 

Mit diesem Urteil werden Geschäftsführern und Vorständen vom BGH endlich konkrete Vorgaben für das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit an die Hand gegeben. Dies ist zu begrüßen, denn die Folgen einer falschen Einschätzung können für diese Personen persönlich verheerende Folgen haben.

Wer hier Fehler macht, muss nämlich damit rechnen, den Gläubigern, die nach dem Zeitpunkt des tatsächlichen Vorliegens der Zahlungsunfähigkeit in Geschäftskontakt zu dem Unternehmen getreten sind, den vollen Schaden ersetzen zu müssen - und das aus dem Privatvermögen! Altgläubigern ist immerhin noch der Quotenschaden zu ersetzen, der sich aus der durch die Insolvenzverschleppung eingetretene Verminderung des Gesellschaftsvermögens errechnet.

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