Datenschutz, Teil 10

Verdeckte Bonitätsprüfungen im Internet

01.09.2010

Fazit

Eine verdeckte Bonitätsprüfung vor Abschluss von Kaufverträgen im Internet ist in den meisten Fällen datenschutzrechtlich unzulässig. Soll dennoch eine Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss durchgeführt werden, muss hierzu vorab die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden, die detaillierte Angaben zur geplanten Datenabfrage beinhalten muss. Nur in Ausnahmefällen (insbesondere bei bestimmten Dauerschuldverhältnissen) kann eine verdeckte Bonitätsprüfung zulässig sein. Eine datenschutzwidrige Bonitätsprüfung ist bußgeldbewehrt ist und kann, neben Ansprüchen des Betroffenen, Maßnahmen der Kontrollbehörden nach sich ziehen. (oe)

Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH. Die Autorin Alma Lena Fritz ist Rechtsassessorin.

Kontakt:

IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de

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