Aktuelle Steuertipps, Teil 4

Verjährungsfrist und Amtshilfe



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Experten der Steuerkanzlei SH+C nennen Details zu Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung, zur Amtshilfe und zu unseriösen Geschäftspraktiken.
Gegen allzu massive Inkassomaßnahmen geht jetzt der Gesetzgeber vor.
Gegen allzu massive Inkassomaßnahmen geht jetzt der Gesetzgeber vor.
Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats hat der Bundestag vor einigen Wochen mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Wenn jetzt in allen Fällen von Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist erhöht werde, sei dies ein Wertungswiderspruch. Es gebe einen Zielkonflikt, wenn Betrug an einem Privaten nach fünf Jahren verjähre und der Betrug am Staat erst nach zehn Jahren.

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

Nach einem guten halben Jahr hat das Drama um das Jahressteuergesetz 2013 ein Ende gefunden. Im Juni haben nämlich Bundestag und Bundesrat den umfangreichen Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz zugestimmt, das damit quasi die Funktion des Jahressteuergesetzes 2013 übernimmt. Auf Wunsch der Länder wurden im Vermittlungsverfahren Änderungen vorgenommen, um Steuerschlupflöcher zu schließen. Das neugefasste Gesetz tritt zwar im Grundsatz am 30. Juni 2013 in Kraft, zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 finden allerdings – wie ursprünglich geplant – bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung. Einen ausführlichen Bericht über die Änderungen finden Sie in der kommenden Ausgabe.

Telefonwerbung, Abmahnungen und Inkasso im Visier

Der Bundestag hat jetzt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Das Gesetz enthält Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb. Unter anderem werden die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 Euro beschränkt. Beim Inkasso gilt, dass aus der Rechnung klar hervorgehen muss, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. (oe)

Quelle: www.shc.de

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