EU will bessere Nutzung von Daten - Data act

Vernetzte Kühlschränke und Autos

28.06.2023
Windräder, Kaffeemaschinen, Autos - sie alle erzeugen Daten. Doch wie können diese Informationen möglichst sinnvoll genutzt werden? Die EU will den Datenschatz zugänglicher machen - und gleichzeitig besser vor Missbrauch schützen.
Das "Smart Home" mit vernetzten Haushaltsgeräten inklusive des eigenen PKWs erzeugt viele Daten. Die EU möchte nun klären, wer auf diese Daten wie zugreifen darf.
Das "Smart Home" mit vernetzten Haushaltsgeräten inklusive des eigenen PKWs erzeugt viele Daten. Die EU möchte nun klären, wer auf diese Daten wie zugreifen darf.
Foto: Gorodenkoff - shutterstock.com

Daten von modernen Autos, vernetzten Haushaltsgeräten und Industrieanlagen wie Windrädern sollen in Europa künftig besser genutzt werden. Unterhändler von EU-Staaten und Europaparlament einigten sich in der Nacht zum Mittwoch auf ein entsprechendes Datengesetz. Es soll rechtliche, wirtschaftliche und technische Fragen zum Zugang von Daten klären. Bislang ist häufig unklar, wer was mit den Daten tun darf, die bei der Nutzung einer Spülmaschine oder einer Industriemaschine mit Internetzugang entstehen. In anderen Fällen sehen die Verträge vor, dass alle Daten vom Hersteller genutzt werden dürfen.

Die EU-Kommission nannte bei ihrem Vorschlag für das Datengesetz im vergangenen Jahr das Beispiel eines Autobesitzers, der künftig entscheiden können soll, ob Daten mit seiner Versicherung geteilt werden. Datensets vieler Nutzer könnten demnach auch zur Entwicklung neuer digitaler Dienste beitragen. Verbraucher könnten zudem davon profitieren, dass Reparaturen und Ersatzteile durch neue Anbieter besser und günstiger werden. Auch Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe und Bauunternehmen könnten einen Nutzen daraus ziehen. Die EU-Kommission sagt durch die Echtzeit-Analyse von Daten Einsparungen von 10 bis 20 Prozent im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor bis 2025 voraus.

Parlament und Mitgliedsstaaten einigten sich nun darauf, künftig Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige Datenübermittlung durch Cloud-Anbieter zu ergreifen. Außerdem sollen Verbraucher und Unternehmer mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen. Gleichzeitig soll ein Datenmarkt geschaffen und mehr datengesteuerte Innovation möglich werden. Zudem würde Behörden in Ausnahmefällen wie bei Hochwasserkatastrophen oder Waldbränden der Zugriff auf Daten gestattet, die in Besitz der Privatwirtschaft sind.

Angelika Niebler von der CSU bezeichnete die Einigung als "Meilenstein der europäischen Digitalgesetzgebung". Dadurch werde es leichter, nicht-personenbezogene Daten zu teilen. Dies wiederum schaffe mehr Wettbewerb, da sich rund um Daten neue Geschäftsfelder entwickeln könnten.

Nach Angaben des deutschen Europaabgeordneten Damian Boeselager von der Partei Volt wird mit dem Gesetz auch geregelt, dass die Eigentümer von mit dem Internet verbundenen Geräten das Recht haben, die von ihren Geräten gesammelten Daten zu Geld zu machen. Die Geräteanbieter sollen demnach Daten gesammelt anbieten können. Der Eigentümer eines Windrades könnte so zum Beispiel die von seiner Anlage registrierten Winddaten teilen, der Anlagenbauer hingegen die von allen Windrädern gesammelten Daten. Insgesamt sollen so Datenhandel und Datennutzung angekurbelt werden. (dpa/rw)

eco - der Verband der Internetwirtschaft e.V. sieht trotz wichtiger Fortschritte immer noch Nachbesserungsbedarf beim Data Act, da dieser aktuell für Unternehmen weniger Anreize und mehr Bürokratieaufwand schafft. eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme meint dazu:"Aufgrund der Bedeutung und Tragweite der Regelungen zum Umgang mit Daten in Deutschland, Europa und darüber hinaus, darf es heute nicht ausschließlich darum gehen, nur eine Einigung zu erzielen, um das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell abzuschließen. Zwar hat die Kommission beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen und bei den Einschränkungen der Zugriffsrechte für öffentliche Stellen, bereits an den richtigen Stellschrauben gedreht.

Dennoch sind aus unserer Sicht beim Data Act noch zahlreiche Fragestellungen klärungs- und verbesserungsbedürftig. Insbesondere die Fristen beim Wechsel zwischen Cloud-Anbietern oder auch die ungenügenden Datenverarbeitungsrechte von Dateninhabern, müssen heute angegangen werden. Auch im Bereich der Geschäftsgeheimnisse gibt es, trotz einiger erzielter Fortschritte, weiterhin Verbesserungsbedarf. Es muss sichergestellt werden, dass durch die Verpflichtung zur Weitergabe von Daten, keine wirtschaftliche Schäden für die Dateninhaber entstehen.

Und wir brauchen bessere Anreize für die Internetwirtschaft, die den Bürokratieaufwand rechtfertigen, den das Aufbereiten und die Weitergabe von Daten aktuell mit sich bringen." (dpa/rw)

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