Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit für Minijobber jetzt noch günstiger

02.08.2006
Was Arbeitgeber ärgert, das freut manche Arbeitnehmer: Ein Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit kostet die Minijobber weniger Beiträge denn je.

Seit 1.Juli 2006 wurden die Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte erhöht. Was Arbeitgeber ärgert, das freut manche Arbeitnehmer: Ein Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit kostet die Minijobber weniger Beiträge denn je. Dadurch können sie bessere Ansprüche in der Rentenversicherung erwerben.

Änderungen bei Minijobbern seit 1. Juli 2006

Nachdem seit 1. Juli vom Arbeitgeber 15 Prozent (zuvor 12 Prozent) als Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung abgeführt werden, lohnt sich ein Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit für geringfügig entlohnte Beschäftigte noch mehr. Denn sie können mit einem nun noch geringeren eigenen Beitrag volle Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.

Günstig wie nie zuvor: Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit haben geringfügig entlohnte Beschäftigte die Differenz zwischen dem vom Arbeitgeberpauschalbeitrag von 15 Prozent auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,5 Prozent aufzustocken. Die Beitragsdifferenz von z. Zt. 4,5 Prozent des Arbeitsentgelts ist vom Beschäftigten allein zu tragen. Bis Ende Juni 2006 hatten die Arbeitnehmer noch 7,5 Prozent selbst zu tragen.

Die Bedingungen und Auswirkungen eines Verzichts

Der Arbeitnehmer muss den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Dieser zieht den Rentenversicherungsbeitrag vom Entgelt ab und überweist ihn zusammen mit den Arbeitgeberpauschalbeiträgen an die Minijob-Zentrale. Der Antrag des Arbeitnehmers kann jederzeit erfolgen, auch bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen.

Gratis-Download: Der Haufe Mini-Job Guide

Unter www.haufe.de/minijob können Sie sich kostenfrei ein Exemplar des "Haufe Mini-Job Guide" herunter laden. Der "Haufe Mini-Job Guide" enthält auch wertvolle Hinweise zu Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone. Außerdem steht Ihnen unter dem genannten Link ein Minijob-Pauschalbeitragsrechner zur Verfügung. (mf)

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