Vielflieger: Bonuspunkte gehören dem Arbeitgeber

26.05.2006
Bonuspunkte für Vielflieger, die auf vom Arbeitgeber finanzierten Dienstreisen gesammelt werden, gehören dem Arbeitgeber.

Bonuspunkte für Vielflieger, die auf vom Arbeitgeber finanzierten Dienstreisen gesammelt werden, gehören dem Arbeitgeber.

Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt (Az.: 9 AZR 500/05). Verhandelt wurde der Fall eines Verkaufsleiters, der als Vielflieger Bonuspunkte sammelte und auch die dienstlichen Flugmeilen auf sein Meilenkonto gutschreiben ließ. Sein Arbeitgeber verlangte aber von ihm, die dienstlichen Bonusmeilen beruflich zu nutzen.

Zu Recht, wie die Richter feststellten: Demjenigen, für dessen Rechnung und damit auch auf dessen Kosten ein anderer Geschäfte führt, gebührten die gesamten Vorteile aus dem Geschäft, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Mitarbeiter ist nach dem bürgerlichen Recht verpflichtet, seinem Auftraggeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, also auch Bonus-Meilen. (mf)

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