Volles Gehalt während der Einarbeitung

11.11.1999

Arbeitnehmer haben auch während einer Einarbeitungszeit grundsätzlich einen Anspruch auf ihr volles Gehalt. Eine Lohnkürzung für diesen Zeitraum ist unzulässig, und zwar auch dann, wenn sich im Arbeitsvertrag eine solche Regelung befindet. Denn auch die Zeit der Einarbeitung ist grundsätzlich als Arbeitszeit anzusehen, für die der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gehaltszahlung besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob in der Einarbeitungszeit die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung noch gar nicht oder nur teilweise erbracht werden kann (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 9 Ca 6028/98). (jlp)

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