Vom Arbeitgeber gezahlte Knöllchen sind kein Arbeitslohn

08.06.2005
Übernimmt der Arbeitgeber die Zahlung von Strafzetteln für seine Fahrer, handelt es sich nicht um einen lohnsteuerpflichtigen Zusatzlohn.

Übernimmt der Arbeitgeber, aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn (Bundesfinanzhof, Az. VI R 29/00). Ein Steuerprüfer hatte solche Fälle bei einem Paketzustelldienst entdeckt und war der Ansicht, dass diese Zahlungen der Lohnsteuer unterliegen müssten. Das sah der Bundesfinanzhof anders: Die Verwarnungsgelder seien nicht als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des jeweiligen Zustellers gezahlt worden. Die Zahlungen seien von verschiedenen Zufälligkeiten abhängig gewesen, nicht aber von der erbrachten Arbeitsleistung, hieß es in der Begründung. (mf)

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