Tipp für Privatanleger und Investoren

Vorsicht vor "Spanien-Schnäppchen"

08.08.2012

Makler, Grundbuch, Notar

c.) Generell immer zu beachten

- Den Makler (3% - 6%) zahlt immer der Verkäufer; Vorsicht: Eine vertragliche Abwälzung auf den Käufer ist möglich

- Übertragungskosten (Notar, Grundbuch, etc.) werden ebenfalls gerne auf den Käufer abgewälzt

- Bereits ein privatschriftlicher Vertrag ist bindend!

- Die öffentliche Urkunde ist nötig, um den Kauf ins Eigentumsregister einzutragen

- Eigentümerstellung bzw. Vollmachten des Verkäufers sowie Lastenfreiheit der Immobilie sind zu prüfen

- Ausschluss versteckter Lasten sowie von Vor- oder Rückkaufsrechten ist sicher zu stellen

- Mögliche Beschränkungen aufgrund des Bestehens von Naturschutzgebieten, der Anwendung des spanischen Küstengesetzes oder anderer verwaltungsrechtlicher Vorschriften sind zu prüfen

- Bei Eigentümergemeinschaft: Überprüfung der Satzung und Nachweis über die Erbringung aller Gemeinschaftsabgaben (Zertifikat des Präsidenten)

- Bezahlung der Grundsteuer

- Ggf. Baufertigstellungs- und Bewohnbarkeitsbescheinigung

- Steuereinbehalt in Höhe von 3% auf den Kaufpreis beim Kauf von Nichtresidenten

Meyer rät, in allen Zweifelsfällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dazu u. a. auch auf die im VDA - VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. (www.verband-deutscher-anwaelte.de) organisierten deutschsprachigen Anwälte und Anwältinnen in Spanien verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Stefan Meyer, Abogado & Rechtsanwalt, Monereo Meyer Marinel-lo Abogados, Alfonso XII, 30, 5º, E-28014 Madrid, Tel: + 34 913 199686, E-Mail: smeyer@mmmm.es, Internet: www.mmmm.es/

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