VSI bestätigt Gültigkeit der Lizenzverträge

26.05.2000
MüNCHEN - Der VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V) in München unterstreicht die Gültigkeit der Lizenzbestimmungen, die Standard-Softwareprodukten beigefügt werden. Diese Bestimmungen werden üblicherweise beim öffnen der Produktverpackung, spätestens aber bei der tatsächlichen Nutzung der Software wirksam. Damit reagiert der VSI auf Medienberichte der letzten Zeit, in denen die Rechtsverbindlichkeit der Endbenutzerlizenzbestimmungen (Eulas = end user licence agreements) in Frage gestellt wurde.Nach Ansicht des Verbandes seien die Bestimmungen schon allein aufgrund ihrer Geläufigkeit verkehrsüblich. Diese Haltung wird von einem diesbezüglichen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von 1989 untermauert, das auf europäischer Ebene nochmals bestätigt wurde.(st)

MüNCHEN - Der VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V) in München unterstreicht die Gültigkeit der Lizenzbestimmungen, die Standard-Softwareprodukten beigefügt werden. Diese Bestimmungen werden üblicherweise beim öffnen der Produktverpackung, spätestens aber bei der tatsächlichen Nutzung der Software wirksam. Damit reagiert der VSI auf Medienberichte der letzten Zeit, in denen die Rechtsverbindlichkeit der Endbenutzerlizenzbestimmungen (Eulas = end user licence agreements) in Frage gestellt wurde.Nach Ansicht des Verbandes seien die Bestimmungen schon allein aufgrund ihrer Geläufigkeit verkehrsüblich. Diese Haltung wird von einem diesbezüglichen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von 1989 untermauert, das auf europäischer Ebene nochmals bestätigt wurde.(st)

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