Unzuverlässig, faul, renitent

Wann und wie Sie Mitarbeiter abmahnen können

17.07.2012

Anhörung ratsam

Vereinzelt ist in Tarifverträgen vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer angehört werden muss, bevor die Abmahnung in die Personalakte aufgenommen wird. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer auch anhören, wenn ein Tarifvertrag das nicht vorsieht. Tut er das nicht, läuft er Gefahr, dass die Abmahnung wegen fehlender Anhörung formell unwirksam ist. (oe)

Der Autor Prof. Dr. jur. Jürgen Nagel ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., www.mittelstands-anwaelte.de
Kontakt:
Nagel & Nieding, Cäcilienhöhe 100, 45657 Recklinghausen, Tel.: 02361 1 2079, E-Mail: info@nagel-fachanwaelte.de, Internet: www.nagel-fachanwaelte.de

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