Kündigung von Datenschutzbeauftragten

Warum Datenschutz ausgelagert gehört

30.08.2011

Outsourcing hat viele Vorteile

Für Arbeitgeber ergeben sich durch die Bestellung externer Datenschutzbeauftragter folgende Vorteile:

1. Vertragsverhältnis leicht kündbar - dagegen ist Abberufung und Kündigung von internen Datenschutzbeauftragten nur sehr eingeschränkt möglich -; spätere Outsourcing-Entscheidungen ohne Einverständnis des Betreffenden während des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich

2. Compliance-Gesichtspunkte: Schlüsselpositionen wie Betriebsrat oder leitende Positionen sind unabhängig - keine Interessenkollision möglich, sondern unabhängige Instanz

3. Betreuung mehrerer Konzerngesellschaften möglich ohne Arbeitnehmerüberlassungsrisiko

4. Umfassende Haftung als (Werk-)Dienstleister gegenüber eingeschränkter Haftung von Arbeitnehmer-Datenschutzbeauftragten nach Rechtsprechung der Arbeitsgerichte; auf ausreichende Versicherung der Externen achten!

Dr. Alexandra Henkel, MM, ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediatorin und Mitglied im VdAA, c/o FPS Fritze Wicke Seelig, Tel.: 030 885927-0, E-Mail: Henkel@fps-law.de, Internet: www.fps-law.de

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