Mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucher

Was die "Cookie-Richtlinie" für Firmen bringt

20.08.2010

Ausnahme: Session-Cookies

Gemäß Satz 2 der neuen Vorschrift ist eine Einwilligung auch in Zukunft bei solchen Cookies entbehrlich, die technisch erforderlich sind, um den jeweiligen Dienst zu erbringen. Dies heißt, dass für das Setzen von Session-Cookies normalerweise auch in Zukunft keine spezifische Einwilligung eingeholt werden muss.

Wann kommt die neue Regelung?

Momentan müssen die Unternehmen ihre Webseiten noch nicht umgestalten. Die Richtline bindet zuerst nur die Mitgliedstaaten, welche die Richtlinie bis zum 25.5.2011 in nationales Recht umzusetzen haben. Auch der deutsche Gesetzgeber muss hier tätig werden. Es ist den Unternehmern jedoch klar zu empfehlen, sich über das Thema informiert zu halten.

Fazit

Die Verwendung von Cookies zu Werbezwecken ist ein in der Internetwirtschaft nahezu unverzichtbares Hilfsmittel geworden. Sollten hier künftig grundsätzlich Einwilligungen der Nutzer oder Anpassungen der Browsereinstellungen erforderlich sein, um Cookies datenschutzkonform zu verarbeiten, werden zahlreiche Anpassungen an Webseiten erforderlich sein. Es bleibt zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber sich zunächst einmal um die Definition der Begriffe "Daten" und "Information" bemühen und darauf aufbauend eine Kompromisslösung entwickeln wird, damit der Schaden begrenzt bleibt. (oe)

Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH.

Kontakt:

IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de

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