Entgeltnachweis

Was macht Elena?

05.11.2009

Wann startet Elena?

Damit die Zentrale Speicherstelle zum Start Anfang 2012 über den erforderlichen Datenbestand verfügt, beginnt die monatliche Datenübermittlung durch die Arbeitgeber bereits zu Beginn 2010. Die oben genannten Bescheinigungen werden dann ab 2012 auf das elektronische Verfahren umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind sie nicht mehr vom Arbeitgeber in Papierform auszufüllen. Bis dahin, also 2010 und 2011, müssen diese Bescheinigungen wie bisher auf Vordrucken erstellt werden.

Die rechtliche Grundlage dafür wurde im Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (Elena-Verfahrensgesetz) geschaffen, das am 28. März 2009 verabschiedet wurde. Damit ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ab dem 1. Januar 2010 für jeden seiner Mitarbeiter jeden Monat die Daten zum elektronischen Entgeltnachweis zu melden (§ 97 SGB IV). Ausgenommen von der Meldepflicht sind geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten.

Integration in bestehende Systeme

Ab 1. Januar 2010 ist der elektronische Entgeltnachweis an die Zentrale Speicherstelle für alle Beschäftigten vorzunehmen. Der Versand kann wie beim bisherigen DEÜV-Verfahren Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung = Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung)) etwa in "Lexware lohn+gehalt" mit "dakota" auf Knopfdruck durchgeführt werden. Das vorhandene Zertifikat kann hier weiter genutzt werden.

Im Normalfall ist für jeden Beschäftigten in jedem Abrechnungsmonat eine Meldung für Elena zu übermitteln. Ändern sich bereits gemeldete Daten, so ist die Meldung zu stornieren und neu korrekt zu melden. (rw)

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