Wesentliche Vorhaben verschoben

Was sich 2013 steuerlich ändert

03.01.2013
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ist vorerst gescheitert.
Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ist vorerst gescheitert.

Schon seit Monaten streiten Regierung und Opposition über verschiedene Steuergesetze, die noch dieses Jahr verabschiedet werden sollten. Die Themen ändern sich, aber das Spiel selbst wiederholt sich fast jedes Jahr aufs Neue mit unterschiedlicher Vehemenz. Kein Wunder also, dass es mittlerweile eine lange Tradition hat, den Großteil der Gesetzesänderungen im Steuerrecht nur wenige Tage vor dem Jahreswechsel zu beschließen.

Dieses Jahr gibt es aber ein Novum: Der Großteil der Gesetzesänderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollten, wird erst im kommenden Jahr beschlossen. Die Schuld kann man der engen Terminplanung geben oder den grundverschiedenen Weltanschauungen von Regierung und Opposition. Noch entscheidender war aber sicher der heraufziehende Bundestagswahlkampf und die im Januar anstehende Landtagswahl in Niedersachsen. Am Ende hat der Kompromisswille nur für eine einzige Änderung gereicht, die tatsächlich zum Jahreswechsel in Kraft treten könnte: Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) wurde von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag noch einmal auf dann 8.354 Euro.

Eine lange Liste mit definitiven Änderungen zum Jahreswechsel gibt es also diesen Dezember nicht. Frühestens Ende Januar wird verbindlich feststehen, was sich zum 1. Januar 2013 geändert haben wird. Einen Lichtblick gibt es immerhin: Über den Großteil der geplanten Änderungen herrscht schon Einigkeit, sodass sich die Verabschiedung der Änderungen in 2013 nicht mehr lange hinziehen sollte. Außerdem sind viele vorgesehene Änderungen nicht mit dringendem Handlungsbedarf verbunden. So ist der Stand bei den offenen Gesetzgebungsvorhaben:

Jahressteuergesetz 2013

Insgesamt ist das Jahressteuergesetz 2013 das wichtigste noch offene Steuergesetz. Kein anderes Gesetz enthält mehr Änderungen im Steuerrecht, und über fast alle strittigen Punkte hatten sich die Regierungskoalition und die Opposition geeinigt. Doch trotz dieser Kompromisse wird das Gesetz nicht mehr rechtzeitig vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden, denn über die volle steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehepartnern wurde keine Einigung erzielt. Weil sich die Opposition entschieden hat, diesen einen Punkt, der für beide Seiten hohe Symbolkraft hat, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gegen den Willen der Regierungskoalition durchzudrücken, ist das Ergebnis ein sogenanntes unechtes Vermittlungsergebnis. Nun ist offen, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Sollten sich beide Seiten noch einigen können, wäre eine Verabschiedung im Januar möglich. Denkbar ist auch, dass einzelne Maßnahmen in ein neues Gesetz ausgelagert werden. Wer sich schon jetzt auf Erleichterungen wie die steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen oder die gleitende Einführung des ELStAM-Ver¬fah¬rens verlässt, die erst mit dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden, geht zwar ein Risiko ein. Das Risiko dürfte aber überschaubar sein, denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass an diesen Änderungen, über die bereits Einigkeit erzielt wurde, noch einmal gerüttelt wird.

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