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Was sich zum Jahreswechsel geändert hat

09.03.2010
Vor allem im Sozialrecht gab es zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Folgende Neuerungen gibt es im Steuerrecht_

Faktorverfahren

Im zweiten Anlauf hat die Einführung des optionalen Faktorverfahrens für Doppelverdiener-Ehepaare nun geklappt. Auch sonst gibt es einige Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen:

Besteuerung von Doppelverdiener-Ehepaaren

Ab 2010 wird nun das ursprünglich schon für 2009 vorgesehene optionale Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehepaare eingeführt. Ehepaare können dann nicht nur die Steuerklassenkombination III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV, ergänzt um einen Verteilungsfaktor, besteuert werden. Dadurch soll der Splitting-Vorteil besser verteilt werden.

Lohnsteuer-Jahresausgleich und Pflichtveranlagung

Wenn sich ein Ehepaar für das Faktorverfahren entscheidet, darf der Arbeitgeber keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen und die Eheleute sind verpflichtet, am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da bereits jetzt Gleiches für die Steuerklassenkombination III/V gilt, hat diese Änderung keine großen Folgen.

Entgeltnachweise

Im neuen Jahr startet das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA). Jeder Arbeitgeber muss dann einmal im Monat die Entgeltdatensätze elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund übermitteln. Ab 2012 werden dann die diversen Entgeltbescheinigungen durch die elektronischen Daten ersetzt.

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