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Was Sie beim Franchising beachten sollten

17.02.2012
Das unternehmerische Risiko wird kleiner, doch das Vertragsrisiko steigt. Hier gilt es abzuwägen.
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Die Gründung eines Unternehmens und dessen Etablierung birgt nicht selten ein finanzielles Risiko. Um das Risiko zu verringern und den Start zu vereinfachen, kann der Unternehmensgründer im Wege des Franchising auf ein bereits etabliertes Konzept oder eine bereits etablierte Marke zurückgreifen. Arag-Experten erläutern, worauf Existenzgründer achten sollten

Franchising - was ist das?

Beim Franchising verpflichtet sich der Inhaber einer Marke oder eines Konzepts, seinem Vertragspartner das erforderliche Know-how für die Gründung und die Führung seines Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung hierfür wird der Franchisegeber vom Franchisenehmer meist eine Einmalzahlung und für die Dauer des Vertragsverhältnisses Gebühren für die Nutzung von Abläufen, Auftritten, Marken oder Symbolen verlangen.

Das Risiko

Ungeachtet der Bindung an den Franchisegeber bleibt der Franchisenehmer eigenständiger Unternehmer und trägt sein unternehmerisches Risiko selbst. Dieses Risiko sollte daher vor Abschluss eines Franchisevertrages im Einzelfall genauer beleuchtet werden. Dabei gilt es vor allem - neben der Klärung von allgemeinen unternehmerischen Belangen wie etwa der Frage nach dem geeigneten Standort - das Konzept des Franchisegebers genauer zu untersuchen. Hierbei hilft, sofern vorhanden, das sogenannte Betriebs- oder Franchisebuch des Franchisegebers. Dieses sollte nicht nur Aufschluss über das Geschäft und die Anforderungen an den Franchisenehmer geben. Vielmehr sollte der Franchisenehmer auch Auskunft über die für ihn als Unternehmer relevanten Daten erhalten können, beispielsweise über die Marktsituation, den Wettbewerb oder den realistisch zu erwartenden Gewinn. Kann der Franchisegeber ein entsprechendes Buch nicht vorlegen, sollte der Franchisenehmer dennoch die Vorlage entsprechender Daten verlangen

Zahlungsfähigkeit des Franchisegebers

Vor Abschluss des Vertrages sollte die Zahlungsfähigkeit des Franchisegebers geprüft werden. Ein Franchisevertrag stellt ein auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis dar. Eine Zahlungsunfähigkeit des Franchisegebers würde den Bestand des Vertrages in Frage stellen. Im schlimmsten Fall blieben die vom Franchisenehmer bis zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages getätigten Investitionen wirtschaftlich ohne Nutzen.

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