Weihnachtsgeld - Keine Streichung am Schwarzen Brett

11.12.2006
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlen, dürfen mit der Zahlung nicht einfach aussetzen.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlen, dürfen mit der Zahlung nicht einfach aussetzen. Darauf machen jetzt ARAG Experten aufmerksam.

Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld in gleicher Höhe, so kann der Arbeitgeber auch ohne Einzel- oder Tarifvertragliche Vereinbarung zur Sonderzahlung verpflichtet sein. Von einer derartigen "betrieblichen Übung" kann der Arbeitgeber sich beispielsweise lösen, wenn er erklärt hat, dass die jährliche Zahlung der Gratifikation eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht und die Arbeitnehmer dieser Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen (BAG,Az: 10 AZR 202/04).

Die Erklärung muss jedem Arbeitnehmer einzeln mitgeteilt werden, ein Hinweis am "schwarzen Brett" genügt nicht (LAG Rheinland-Pfalz Az.: 1 SA 1116/03). (mf)

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