Berufliche Qualifizierung

Welche Fortbildungen das Finanzamt sponsert

05.03.2009

Immer auch an das Finanzamt denken

Auch gegenüber dem Fiskus sei eine gemeinsame Position von Vorteil. So könne der berufliche Nutzen von Fortbildungsmaßnahmen eindeutig argumentiert und dokumentiert werden. Allerdings sollte der erweiterte Gestaltungsspielraum nicht über Gebühr ausgereizt werden. Das Finanzamt prüft unverändert streng, das zeigen unsere aktuellen Erfahrungen. Unstimmige Angaben provozieren zeitraubende Nachfragen und bringen womöglich die steuerliche Anerkennung aller Fortbildungskosten in Gefahr.

Fortbildung hat viele Gesichter. Jetzt bieten sich mehr Freiräume, individuelle Fortbildungsmaßnahmen zu ergreifen und die Kosten steuerlich geltend zu machen. Allerdings sollten Lernwillige typische Fehler vermeiden. Sonst sind womöglich alle steuerlichen Vorteile in Gefahr.

Folgende Einzelheiten sind zu beachten:

1. Kein falscher Eindruck: Berufliche und private Motivation greifen häufig ineinander, etwa bei Sprach- oder Rhetorik-Schulungen. Ein privater Vorteil ist nur dann erlaubt, wenn der Fiskus eine "berufliche Veranlassung" erkennt. Am besten: Tagungsprogramm und Teilnahmebescheinigung mit beruflichem Bezug einreichen.

2. Keine Vermischung: Leicht entstehen bei Fortbildungen auch Kosten von privater Natur. Der Fiskus fordert immer eine klare Trennung von beruflichen und privaten Kostenanteilen. Daher: Wer mit Partner reist, sollte möglichst um Einzelbelege bitten. So lassen sich zeitraubende Nachfragen und nachträgliche Kostensplittungen vermeiden.

3. Keine Übertreibung: Sind die Kosten für eine Fortbildung wirklich angemessen? Aus steuerlicher Sicht erscheinen einige Ausgaben schnell zweifelhaft - vom Reiseführer bis hin zur hohen Restaurant-Quittung. Falsche oder übertriebene Belege können die Absetzbarkeit aller Aufwendungen in Frage stellen und sogar Strafverfahren zur Folge haben. Deshalb: Auf zweifelhafte Quittungen von vorneherein verzichten. (OE)

Der Autor Dr. Lutz Engelsing ist Steuerberater bei Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bonn.

Kontakt: Tel.: 0228 81000-0, E-Mail: info@dhpg.de, Internet: www.dhpg.de oder über conoco media, E-Mail: info@conovo.de, Internet: www.conovo.de

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