Investitionsabzugsbetrag

Weniger Steuern, mehr Liquidität

30.09.2009

Finanzierungshilfe durch den Fiskus

Um den Investitionsabzugsbetrag nutzen zu können, müssen Unternehmer sich an einige Regeln halten. Dann können sie die Möglichkeiten voll ausschöpfen und Investitionen mit Unterstützung des Fiskus vorfinanzieren.

1. Absicht darstellen:

Der Unternehmer muss seine Investitionsabsicht dem Finanzamt plausibel darlegen. Das bewegliche Wirtschaftsgut ist der Funktion nach zu benennen und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungskosten sind anzugeben. Bei mehreren Anschaffungen muss jede einzelne in einer Übersicht dokumentiert werden.

2. Höchstgrenzen einhalten:

Im Jahr der Anschaffung des Gegenstands muss der Investitionsabzugsbetrag Gewinn erhöhend aufgelöst werden. Die Anschaffungskosten sind beim Kauf aber wiederum bis zur Höchstgrenze von 40 Prozent - maximal in Höhe des Investitionsabzugsbetrags - absetzbar. Danach wird das Wirtschaftsgut nach der normalen Restnutzungsdauer abgeschrieben. Bemessungsgrundlage sind die insoweit gekürzten Anschaffungskosten.

3. Sonderabschreibung prüfen:

Alternativ zum Investitionsabzugsbetrag kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Die zusätzliche Abschreibungsrate beträgt 20 Prozent. Dieser Abschlag wird neben der regulären Abschreibung gewährt. Er kann im Jahr der Anschaffung oder in den folgenden vier Jahren geltend gemacht werden - bis das Gesamtvolumen aufgebraucht ist. (oe)

Der Autor Raik Uhlmann ist Steuerberater beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC).

Kontakt:

BVBC, Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn, Tel.: 0228.96393-0, E-Mail: kontakt@bvbc.de, Internet: www.bvbc.de, oder über conovo media GmbH, Kolumbastraße 5, 50667 Köln, Tel.: 0221.356860-0, E-Mail: info@conovo.de, Internet: www.conovo.de

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