Werbung per E-Mail: Fragen erlaubt

08.03.2007
Von jlp 
Die Frage, ob ein E-Mail-Empfänger in einen Verteiler aufgenommen werden will, ist keine Belästigung.

Die Bitte an einen E-Mail-Empfänger mitzuteilen, ob er in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen werden will (so genannte Double-Opt-In-Verfahren) ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden.

Grundsätzlich besteht zwar ein Anspruch gegen die Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails, doch darf dieser Anspruch nicht dazu führen, dass jeglicher Verkehr auf elektronischem Postweg so risikobehaftet ist, dass er faktisch verhindert wird. Es muss möglich sein, erwünschte E-Mails zu versenden und gleichzeitig die missbräuchliche Eintragung in E-Mail-Verteiler auszufiltern.

Hierzu ist das Double-Opt-In-Verfahren ein geeigneter Mechanismus. Durch einfaches Wegklicken bzw. allein durch Nichtreaktion auf die Bestätigungsanforderung ist sichergestellt, dass weitere E-Mails nicht mehr zu erwarten sind. Dies ist dem E-Mail-Empfänger zuzumuten. Amtsgericht München, Az.: 161 C 29330/06 (jlp/mf)

Zur Startseite