Aktuelle Steuertipps, Teil 1

Werbungskosten, Scheinrendite, Elster-Übermittlung



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Experten der Steuerkanzlei SH+C nennen Details zu nachträglichen Werbungskosten, zur Besteuerung von Scheinrenditen und zur Gnadenfrist für die Elster-Übermittlung.
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Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten

Eine anlässlich der Veräußerung vermieteter Immobilien gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann nicht mehr als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn die zehnjährige Spekulationsfrist für Grundstücksveräußerungen bereits abgelaufen ist. Mit diesem Urteil stellt sich das Finanzgericht Düsseldorf auf die Seite der Finanzverwaltung, die ebenfalls einen Werbungskostenabzug nur dann zulassen will, wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Vorläufig keine Besteuerung von Scheinrenditen

Anleger, die auf Schneeballsysteme hereinfallen, sind gleich doppelt gestraft. Neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals will das Finanzamt auch noch die vom Anbieter auf dem Papier gutgeschriebenen Erträge besteuern. Das Finanzgericht Köln gewährt jetzt aber den Anlegern der BCI (Business Capital Investors Corporation) vorläufig Rechtsschutz und hat entschieden, dass entsprechende Steuerbescheide bis auf Weiteres nicht vollzogen werden dürfen. In der Rechtsprechung sei nämlich umstritten, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen führen.

Gnadenfrist für Elster-Übermittlung ohne Zertifikat läuft ab

Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung müssen eigentlich seit dem 1. Januar 2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Momentan akzeptiert die Finanzverwaltung die Übermittlung der Daten trotzdem noch ohne Authentifizierung. Doch am 31. August 2013 läuft die Gnadenfrist ab, und ELSTER-Daten können nur noch mit Zertifikat übertragen werden. Es bleiben also noch etwas mehr als zwei Monate, falls Sie noch kein Zertifikat beantragt haben oder die authentifizierte Übermittlung bisher aus technischen Gründen nicht durchführen konnten. Wer keinen Verspätungszuschlag wegen einer verspäteten Abgabe riskieren will, sollte sich daher bald um die Umstellung auf authentifizierte Übertragung kümmern. Das dafür notwendige Zertifikat können Sie durch eine kostenlose Registrierung im ElsterOnline-Portal beantragen. (oe)
Quelle: www.shc.de

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