Zahlungsmoral bei Privatkunden und Öffentlicher Hand weiter gesunken

29.12.2006

Unternehmen verhängen häufiger Lieferstopps

Ebenfalls untersucht hat Intrum Justitia, nach welchen Kriterien die Unternehmen vorgehen, wenn sie ihre Lieferungen und Leistungen an einen säumigen Zahler einstellen. In 71 Prozent der Unternehmen wird eine solche Entscheidung von der Geschäftsleitung gefällt, in 34 Prozent liegt die Entscheidungsbefugnis im Finanzbereich. Eine automatisierte, IT-basierte Leistungseinstellung wird von 13 Prozent der Unternehmen eingesetzt. Verhängen die Unternehmen einen Lieferstopp, sind die Erfahrungen zwiespältig. Bei 19 Prozent der Befragten hat sich danach die Kundenbeziehung verbessert, bei 26 Prozent jedoch verschlechtert. Die Mehrheit der Unternehmen (55 Prozent) hat die Erfahrung gemacht, dass sich die Kundenbeziehung nicht wesentlich verändert hat.

Jedes dritte Unternehmen hat der Untersuchung zufolge in den vergangenen zwei Jahren häufiger Lieferstopps verhängt als in den Jahren zuvor. Häufigste Kriterien für eine Liefereinstellung sind: Dauer der Außenstände, Höhe der Außenstände sowie die Bonität des Kunden. Eine Einstellung der Lieferungen erfolgt im Durchschnitt 74 Tage nach Rechnungsfälligkeit. "Um hier gegenzusteuern", so Klaus Gildhorn von Intrum Justitia, "empfehlen wir das rasche Mahnen nach der 2-2-2-Formel. Erste Mahnung spätestens zwei Wochen nach Rechnungsfälligkeit, Versand von lediglich zwei Mahnungen vor dem Einleiten rechtlicher Schritte oder der Übergabe der Forderung an einen professionell arbeitenden Dienstleister für Forderungsmanagement." (mf)

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