Energieverbrauch im Unternehmen senken

Zinsgünstige Investitionskredite nutzen

07.03.2013

Gesetzgeber fordert Energiecontrolling

Der Gesetzgeber forciert Energiecontrolling in deutschen Unternehmen. Seit 1. Januar 2013 können energieintensive Produktionsbetriebe Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer (sog. "Spitzenausgleich") nur noch in Anspruch nehmen, wenn sie über ein ausgereiftes Energiecontrolling in Form von Energiemanagementsystemen oder -audits verfügen. Auch für den breiten Mittelstand bietet der Gesetzgeber Anreize. Zeigen Analysen aus dem Energiecontrolling, dass langfristig energetische Sanierungsmaßnahmen wie Gebäudedämmung, Fensteraustausch oder technische Umrüstungen nötig sind, können Unternehmen auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Hierzu bietet etwa die KfW-Mittelstandsbank zinsgünstige Investitionskredite an. (oe)
Der Autor Prof. Axel Uhrmacher ist Vizepräsident des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), www.bvbc.de

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