Arbeitsrecht

Zwischenzeugnis ist bindend

11.02.2008
Beim Erstellen des Endzeugnisses ist der Arbeitgeber an die Inhalte der vorangegangenen Dokumente gebunden.

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis erteilt, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig an den Inhalt dieses Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein abschließendes Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb veräußert wird und nun der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt. Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 248/07. (jlp/mf)

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