Die Kanzlei SH+C berichtet: Wichtige Steuerurteile (2)

Bei manchen Beratern stellt sich heraus, dass sie scheinselbstständig sind. Das Finanzamt darf dann Säumniszuschläge vom Arbeitgeber erheben.

Bei manchen Beratern stellt sich heraus, dass sie scheinselbstständig sind. Das Finanzamt darf dann Säumniszuschläge vom Arbeitgeber erheben.

Foto: Fotolia, Anchels

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