Vorwurf der Unterschlagung: Wem gehören Fundsachen?

Klare Ansage im BGB: Wer eine verlorene Sache findet und den Fund anzeigt, hat Anspruch auf einen Finderlohn.

Klare Ansage im BGB: Wer eine verlorene Sache findet und den Fund anzeigt, hat Anspruch auf einen Finderlohn.

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