Was Steuerpflichtige wissen müssen: Aktuelle Steuertipps, Teil 3

Betrieblich veranlasste Zuwendungen müssen ausdrücklich durch den Betrieb des Steuerzahlers veranlasst sein. Ansonsten sind sie nicht pauschalierungsfähig.

Betrieblich veranlasste Zuwendungen müssen ausdrücklich durch den Betrieb des Steuerzahlers veranlasst sein. Ansonsten sind sie nicht pauschalierungsfähig.

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