Insolvenzordnung: Anfechtung von Lohnzahlungen

Ist der Tatbestand der Gläubigerbenachteiligung erfüllt, kann bei einer Insolvenz ein Anfechtungstatbestand gegeben sein.

Ist der Tatbestand der Gläubigerbenachteiligung erfüllt, kann bei einer Insolvenz ein Anfechtungstatbestand gegeben sein.

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