Bundesgerichtshof zum Zahlungsanspruch: Dauerthema Schönheitsreparaturen

In Mietverträgen ist in der Regel eine Klausel enthalten, die dem Mieter einen Zahlungsanspruch für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen gewärht.

In Mietverträgen ist in der Regel eine Klausel enthalten, die dem Mieter einen Zahlungsanspruch für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen gewärht.

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