Kein Haftungsausschluss: Kollege verletzt – auch Azubi haftet

Vor dem Gesetz wird bei der Schädigung eines Kollegen in der Regel kein Unterschied zwischen einem Arbeitnehmer und einem Auszubildenden gemacht.

Vor dem Gesetz wird bei der Schädigung eines Kollegen in der Regel kein Unterschied zwischen einem Arbeitnehmer und einem Auszubildenden gemacht.

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