Inhaltliche Vorabprüfung nicht zumutbar: Wie weit haftet ein Portalbetreiber?

Wer mit der Leistung eines Unternehmens nicht zufrieden ist, kann sich problemlos direkt beim Anbieter beschweren. Bei der Bewertung über ein Internetportal ist jedoch Vorsicht geboten.

Wer mit der Leistung eines Unternehmens nicht zufrieden ist, kann sich problemlos direkt beim Anbieter beschweren. Bei der Bewertung über ein Internetportal ist jedoch Vorsicht geboten.

Foto: Pamela Uyttendaele - Fotolia.com

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