Wichtig für Praktikanten und Auszubildende: Praktikum wird nicht angerechnet

In der Probezeit sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer näher kennenlernen. Ein Praktikum reicht dafür nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht aus.

In der Probezeit sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer näher kennenlernen. Ein Praktikum reicht dafür nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht aus.

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