Wer trägt die wirtschaftlichen Folgen?: Wetterbedingte Verspätungen

In bestimmten Fällen spricht das Bundesarbietsgericht von einem durch witterungsdeinigte Verkehrsverhältnisse bestehendes Wegerisiko.

In bestimmten Fällen spricht das Bundesarbietsgericht von einem durch witterungsdeinigte Verkehrsverhältnisse bestehendes Wegerisiko.

Foto: trendobjects - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Wer trägt die wirtschaftlichen Folgen?: Wetterbedingte Verspätungen