Auf Dienstreise bestohlen: Unfallversicherung zahlt nicht für Unfall bei Verfolgungsjagd

Einen Taschendieb zu verfolgen gehört auch auf Dienstreisen zum Privatvergnügen. Kommt es dabei zu einem Unfall, muss für die Folgekosten daher auch nicht die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen.

Einen Taschendieb zu verfolgen gehört auch auf Dienstreisen zum Privatvergnügen. Kommt es dabei zu einem Unfall, muss für die Folgekosten daher auch nicht die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen.

Foto: Shutterstock/Ollyy

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