EuGH-Urteil: Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss ausgeglichen werden

Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung ausgeglichen wird, etwa mit mehr Freizeit.

Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung ausgeglichen wird, etwa mit mehr Freizeit.

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