Bundesarbeitsgericht: Urlaub verjährt nicht automatisch

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten auf bestehende Urlaubsansprüche hinweisen und warnen, dass sie verfallen, wenn kein Urlaubsantrag gestellt wird.

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten auf bestehende Urlaubsansprüche hinweisen und warnen, dass sie verfallen, wenn kein Urlaubsantrag gestellt wird.

Foto: Armin Weiler

Zurück zum Artikel: Bundesarbeitsgericht: Urlaub verjährt nicht automatisch